Der Nationals-Senator Ross Cadell sagte gegenüber Guardian Australia, Australien könnte für „just terms“-Entschädigung für die Aneignung dieses Eigentums für jeden Rechteinhaber auf der Erde haftbar sein. Er befürchte, eine solche Entwicklung könnte die Bundesregierung für „the biggest compensation rights case in history“ haftbar machen, so Cadell. Die Warnenden befürchten, dass die Änderung Australien massiven rechtlichen Schritten und Entschädigungsforderungen von Rechteinhabern weltweit aussetzen könnte. Eine Rechnung, die mit „jedem Rechteinhaber auf der Erde“ kalkuliert, ist keine Randnotiz der australischen Innenpolitik.
Der Streit über das Opt-out
Die konkrete Reformidee, um die der Streit kreist, kommt aus der KI-Branche selbst: Laut Guardian Australia sind Kreativbranchen alarmiert, weil KI-Unternehmen eine Schwächung des Urheberrechts gefordert haben, um mit australischem Material zu trainieren. Lizenzvereinbarungen nach geltendem Recht haben einige dieser Unternehmen abgelehnt – mit der Begründung, das sei zu schwierig.
Anthropic schlug ein „Opt-out“-Modell vor, das dem Unternehmen erlauben würde, Inhalte zu scrapen, es sei denn, ein Rechteinhaber setzt digitale Schutzmaßnahmen ein, die einen Widerspruch signalisieren. Die Beweislast wandert damit vom Verwender zum Urheber: Wer nicht aktiv Nein sagt, hat nach dieser Logik Ja gesagt.
Aus Trainingsdaten wird Eigentumsrecht
Die Verfassungsexpertin Anne Twomey, Professorin emerita für Recht an der University of Sydney, hält es laut Guardian Australia „potenziell“ für möglich, dass eine Erlaubnis für KI-Unternehmen zum Scrapen urheberrechtlich geschützten Materials einer Eigentumsaneignung durch die Regierung gleichkommt – abhängig davon, wie die Gesetzgebung formuliert wird. Der Bundesparlamentarier Ross Cadell, Mitglied des Parlamentsausschusses für KI, sagte ebenfalls, ein Opt-out-Modell werfe die ernste Frage auf, ob die Regierung die geistigen Eigentumsrechte anderer erwerbe.
Twomey verwies gegenüber Guardian Australia darauf, dass der High Court eine Reihe von Ausnahmen zu Artikel 51 anerkannt habe, und sagte, man wolle vor der Verabschiedung der Gesetzgebung ziemlich sicher sein, ob Artikel 51 Anwendung finde. Sie sagte, die Gewährung eines neuen Rechts für KI-Unternehmen zur Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials und die Schmälerung der Rechte von Urheberrechtsinhabern könnten „potenziell“ Verfassungsfragen auslösen. Wer vor der Verabschiedung „ziemlich sicher“ sein will, hat den Gesetzestext noch nicht – und genau dort liegt der Streit.
Noch kein Gesetz, aber ein klarer Prüfauftrag
Die Schatten-Justizministerin Michaelia Cash sagte laut The Guardian, die Regierung dürfe australische Kreative und Rechteinhaber nicht „sell out“, um KI-Investitionen anzulocken. Der Coalition zufolge begrüße man die Vorteile von KI und wolle Investitionen, doch Cash brachte zugleich die verfassungsrechtliche Sorge vor.
Damit bleibt offen, wie die Regierung Investitionen und den Schutz der Rechteinhaber zugleich sichern will. Cash zufolge darf der Standortvorteil nicht auf Kosten derer gehen, deren Werke das Training erst möglich machen.
