Die Nutzer ermächtigen Meta darin, automatisierte Software wie Web-Scraper, Bots, Roboter, Spider, Crawler und User Agents einzusetzen und Testzugangsdaten zu erstellen, um die mit ihren Produkten oder Diensten verbundenen Domains, Webseiten oder URLs sowie deren Inhalte abzurufen, zu indexieren, zwischenzuspeichern, zu analysieren, zu sammeln, abzurufen oder zu crawlen und regelmäßig Aktualisierungen abzuziehen. Nach Angaben von Ars Technica sehen die aktualisierten Bedingungen ausdrücklich vor, regelmäßig Aktualisierungen von diesen Domains, Webseiten oder URLs abzurufen. Laut dem Bericht von Nieman Lab vom Donnerstag betrifft die Änderung alle Geschäftskonten.
Meta darf laut den aktualisierten Geschäftsbedingungen alle Inhalte dieser Domains, Webseiten oder URLs nutzen, um die unter diesen Geschäftsbedingungen und ergänzenden Bedingungen bereitgestellten Meta-Produkte, Dienste und Funktionen bereitzustellen, zu entwickeln, zu verbessern, zu erforschen, zu trainieren und ihre Integrität zu wahren. ZDNET zufolge gilt diese Erlaubnis für die Meta Company Products, Dienste und Funktionen, die unter den Commercial Terms und ergänzenden Bedingungen bereitgestellt werden. KI wird in den aktualisierten Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich erwähnt; der Bezug ergibt sich laut Ars Technica aus einer einzigen Verwendung des Wortes „train“ und Verweisen auf automatisiertes Scraping und Crawling. Ars Technica leitet die KI-Nutzung ebenfalls aus dieser einzelnen Verwendung des Wortes „train“ sowie den Verweisen auf automatisiertes Scraping und Crawling ab.
Betroffene Konten
Die Bedingungen gelten für Konten, die das Account-Dashboard von Meta Business Suite nutzen, über das Unternehmen ihre Instagram-Profile, Facebook-Seiten, Messenger- und WhatsApp-Kanäle verwalten. ZDNET nutzt Meta Business Suite nach eigener Angabe, um Beiträge über soziale Medien hinweg zu analysieren und zu planen. Nieman Lab erklärte, dass zwar nicht nur der Journalismus von der Aktualisierung betroffen sei, aber praktisch jede Nachrichtenorganisation mindestens ein Meta-Geschäftskonto habe, einschließlich Nieman Lab selbst.
Ars Technica schreibt, die aktualisierten Geschäftsbedingungen erlaubten Unternehmen keine Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu widersprechen. Statt eines Widerspruchsrechts legen die Bedingungen Unternehmen laut Ars Technica nahe, die Meta-Dienste nicht mehr zu nutzen, wenn sie nicht zulassen wollen, dass Meta-Bots ihre verlinkten Inhalte frei durchsuchen. Die Aktualisierung tritt am 30. Oktober in Kraft. Ars Technica nennt ebenfalls den 30. Oktober als Datum, an dem die Aktualisierung greift.
Meta verteidigte in einer E-Mail an ZDNET seine Position und erklärte, es konsolidiere seine kommerziellen und Self-Serve-Anzeigenbedingungen. Der Sprecher erklärte, Meta konsolidiere lediglich seine kommerziellen und Self-Serve-Anzeigenbedingungen, um es Unternehmen zu erleichtern, die Werberegeln zu verstehen. Meta bezeichnet die aktualisierten Bedingungen als „Konsolidierung“ bereits bestehender Konditionen. Ein Unternehmenssprecher sagte, es gebe keine Änderung daran, wie Meta Web-Crawler einsetze, und jede gegenteilige Andeutung sei falsch. Der Sprecher sagte, Inhaber von Inhalten könnten weiterhin robots.txt-Flags nutzen, um ihre Präferenzen anzugeben, wie in der Entwicklerdokumentation erläutert werde. In der E-Mail an ZDNET erklärte Meta, es konsolidiere seine kommerziellen und Self-Serve-Anzeigenbedingungen, es gebe keine Änderung beim Einsatz von Web-Crawlern, und Inhaltsinhaber könnten weiterhin robots.txt-Flags nutzen.
Lizenzgebühren
Meta könnte durch die neue Web-Scraping-Klausel Lizenzvereinbarungen mit vielen Websites und Nachrichtenpublikationen vermeiden, berichtet Nieman Lab. Laut Nieman Lab könnte Meta durch diese neue Web-Scraping-Klausel Lizenzvereinbarungen mit vielen Websites und Nachrichtenpublikationen vermeiden. Die Bedingungen von Meta könnten dem Unternehmen dem Bericht zufolge weitreichende Berechtigungen einräumen, unabhängig davon, wie die Gerichte entscheiden. Journalistische Inhalte eignen sich als hochwertiger Datensatz, weil sie traditionell faktengeprüft und redigiert wurden, was auf persönliche Blogs oder anderen aus dem offenen Internet gescrapten Text möglicherweise nicht zutrifft, wie ZDNET ergänzt. Technologieunternehmen benötigen große Mengen an Daten und Informationen, um ihre KI-Modelle zu trainieren, doch nicht jede Art von Daten ist geeignet.
Rechtsstreitigkeiten
Derzeit streiten Nachrichtenorganisationen mit OpenAI darüber, ob ein solches Training ohne Lizenzierung unter Fair Use fällt. Verlage, darunter Ziff Davis, die Muttergesellschaft von ZDNET, haben Urheberrechtsklagen gegen KI-Unternehmen eingereicht, weil diese ihre Inhalte sowohl für das Modelltraining als auch für die Beantwortung von Suchanfragen ohne Quellenangabe verwendet haben sollen. Mehrere KI-Labore haben Lizenzvereinbarungen mit Nachrichtenpublikationen geschlossen, um solche Klagen zu vermeiden. Die neuen Geschäftsbedingungen von Meta Business Suite erlauben laut Rechtsexperten das Web-Crawling auf Verlagsseiten. Rechtsexperten warnen, dass Meta seine Geschäftsbedingungen bald so ändern wird, dass Geschäftskonten Meta erlauben müssen, KI mit den verlinkten Website-Inhalten zu trainieren, nicht nur mit ihren Social-Media-Beiträgen. Meta will seine kommerziellen Geschäftsbedingungen aktualisieren, damit Geschäftskonten Meta erlauben, KI mit den verlinkten Website-Inhalten zu trainieren, nicht nur mit ihren Social-Media-Beiträgen.
