Der Antrag auf Streichung des Falls wurde vor einem Bundesgericht eingereicht, wie Pymnts berichtet. Die von Musk vertretenen Unternehmen hatten Apple vorgeworfen, OpenAI’s ChatGPT gegenüber anderen Chatbot-Herstellern zu bevorzugen. Sowohl Apple als auch OpenAI wiesen diese Darstellung zurück und argumentierten, ihre Zusammenarbeit sei nicht exklusiv.
OpenAI ordnete die Klage zudem als Teil einer Reihe von Belästigungsversuchen durch Elon Musk ein. OpenAI bezeichnete die Klage als Teil einer Reihe von Belästigungsversuchen durch Elon Musk gegenüber dem Unternehmen, das er einst mitgegründet und dann verlassen hatte. Die nun beantragte Streichung betrifft ausschließlich das Verfahren gegen Apple vor einem Bundesgericht.
Die rechtliche Auseinandersetzung mit OpenAI selbst bleibt von diesem Schritt unberührt und wird fortgeführt. Im Kern drehte sich der Fall um die Frage, ob Apple durch die Integration von ChatGPT in seine Betriebssysteme anderen Entwicklern den Marktzugang erschwert. Apple und OpenAI betonten dagegen, dass die Schnittstellen grundsätzlich auch für andere Anbieter offen stünden.
OpenAI bezeichnete die Klage als Teil einer Reihe von Belästigungsversuchen durch Elon Musk gegenüber dem Unternehmen, das er einst mitgegründet und dann verlassen hatte. Mit der Rücknahme der Klage gegen Apple entfällt ein Teil des ursprünglichen Verfahrens. Die genauen Gründe für die freiwillige Streichung gingen aus den Gerichtsunterlagen zunächst nicht hervor.
Der Fall war Teil einer breiteren juristischen Offensive von Musks Unternehmen gegen OpenAI und dessen Partner. Der Vorwurf der unzulässigen Bevorzugung von ChatGPT hatte in der Tech-Branche für Aufmerksamkeit gesorgt, da Apple seine Assistenzsysteme zunehmend mit KI-Funktionen von Drittanbietern verknüpft. Die beklagten Unternehmen hatten die Vorwürfe von Beginn an als unbegründet zurückgewiesen.
Durch die Streichung des Falls gegen Apple verkleinert sich das Verfahren, während die Klage gegen OpenAI weiterhin anhängig ist. OpenAI sieht sich darin bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den ChatGPT-Entwickler eher persönlich motiviert seien als wettbewerbsrechtlich begründet. Elon Musk hat sich auf die Klage gegen Apple wegen Antitrust-Vorwürfen verzichtet und beantragte eine freiwillige Streichung des Falls vor einem Bundesgericht.
