Sony Music Publishing und Warner Chappell Music haben am 28. August Klage gegen Anthropic, CEO Dario Amodei und Mitbegründer Benjamin Mann eingereicht.

Die Musikverlage werfen dem Unternehmen vor, ohne Lizenz Tausende urheberrechtlich geschützte Kompositionen zum Training seiner Claude-KI-Modelle genutzt zu haben. Konkret lautet der Vorwurf, Anthropic habe durch „Torrenting, Scraping und Herunterladen“ von Liedtexten systematisch Urheberrechte gebrochen.

Ein weiterer Anklagepunkt betrifft das Entfernen von Urheberrechtsinformationen aus den verarbeiteten Werken, was den Rechteinhabern die wertvolle Namensnennung verweigert habe. Die Kläger fordern Schadensersatz von bis zu 150.000 Dollar pro nachgewiesenem vorsätzlichem Verstoß, was bei der behaupteten Menge an Werken eine potenzielle Gesamtsumme in Milliardenhöhe ergibt.

Die Klageschrift richtet sich ausdrücklich auch gegen die Führungsebene: Dario Amodei soll den Torrenting-Vorgang genehmigt haben und ist persönlich als Beklagter genannt. Benjamin Mann wird vorgeworfen, im Juni 2021 selbst BitTorrent genutzt zu haben, um mindestens fünf Millionen Bücher von LibGen zu beziehen.

Die Klage wurde zuerst von der Fachpublikation Music Business Worldwide berichtet und liegt dem Guardian sowie Medianama vor. Der Fall markiert eine neue Eskalationsstufe im Konflikt zwischen Kreativwirtschaft und KI-Entwicklern, weil erstmals nicht nur ein Unternehmen, sondern auch dessen Gründer persönlich für mutmaßliche Trainingsdaten-Piraterie haftbar gemacht werden sollen.

Die geforderte Summe pro Werk orientiert sich am gesetzlichen Höchstrahmen für vorsätzliche Urheberrechtsverstöße und signalisiert die Entschlossenheit der Musikverlage, einen Präzedenzfall zu schaffen. Die detaillierte Schilderung der Beschaffungsmethoden in der Klageschrift zielt darauf ab, ein Muster bewusster Rechtsverletzung zu belegen, statt bloßer Fahrlässigkeit.

Die Nennung konkreter Daten und Download-Mengen aus dem Jahr 2021 soll die persönliche Beteiligung der Gründer untermauern und unterscheidet den Fall von früheren Sammelklagen gegen KI-Unternehmen, die sich meist auf undifferenzierte Scraping-Vorwürfe stützten. Eine gerichtliche Bestätigung der Vorwürfe steht aus, und Anthropic hat sich zu der Klage bislang nicht öffentlich geäußert.